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Dieses Thema hat 1 Antworten
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 Gesundheit & Soziales
Tacheles-Redaktion Offline

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Beiträge: 77

30.12.2005 14:11
Schwerkranke haben Anspruch auf neue Therapien Antworten
An Alle!

Krankenkassen müssen bei lebensbedrohlichen Krankheiten auch die Kosten für Behandlungsmethoden außerhalb der Schulmedizin übernehmen. Das gilt nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts dann, wenn damit eine "nicht ganz entfernt liegende Aussicht" auf Heilung oder Besserung besteht.

Voraussetzung für die Kostenübernahme sei jedoch, dass es keine anerkannten schulmedizinischen Behandlungsmethoden gebe und dass es sich um eine lebensbedrohlich oder tödlich verlaufende Erkrankung handle.

Damit gab der Erste Senat einem 18-Jährigen Recht, der an einer schweren Muskelkrankheit leidet, der Duchenneschen Muskeldystrophie. Für diese Krankheit gibt es keine anerkannte schulmedizinische Behandlung. Dennoch wollte seine Kasse eine erfolgversprechende immunbiologische Therapie nicht übernehmen, weil sie im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aufgelistet ist.

(Az.: 1 BvR 347/98)

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