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Dieses Thema hat 2 Antworten
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 Gesundheit & Politik
Tacheles-Redaktion Offline

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Beiträge: 77

09.12.2005 14:18
Was sind die Ziele der Codex Alimentarius-Kommission? Antworten
Gesundheitsbewegung gegen
Codex Alimentarius
Die "Codex Alimentarius"-Kommission ist eine sogenannte Expertenkommission, mit der sich die Pharmaindustrie bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Welternährungsorganisation (FAO) eingenistet hat. Dies geschah von vorn herein mit der Absicht, Regelungen und Gesetze zum Schutz des globalen Pharmamarktes durchzupeitschen, die in allen Ländern der Erde Gültigkeit haben.

Von den 30 Komitees, die unter dem Obertitel Codex Alimentarius firmieren sind insbesondere diejenigen für die Pharmaindustrie interessant, in denen es um Nahrungsergänzungsmittel und Vitamine geht.

Das zentrale Komitee dabei ist das „Codex Komitee für Ernährung und diätetische Lebensmittel“. Unter dem Einfluß der Pharmaindustrie geht es in diesem Komitee seit Mitte der 90er Jahre nur noch um ein zentrales Thema: Wie kann verhindert werden, daß die wachsende Bedeutung von Vitaminen und anderen Nahrungsergänzungsmitteln Milliardenmärkte an Betablockern, Kalzium-Antagonisten, Cholesterinsenkern und anderen weitgehend überflüssig gewordenen Pharmapräparaten zusammenbrechen läßt.

Es verwundert daher nicht, daß die Federführung dieses Komitees im Auftrag des Pharmakartells durch die deutsche Bundesregierung ausgeübt wird. Deutschland ist mit Abstand das größte Exportland dieser fragwürdigen Pharmaprodukte, und nirgendwo in der Welt gibt es eine so enge Verflechtung zwischen Pharmaindustrie und Politik wie in Deutschland. Die Ziele der "Codex Alimentarius"-Kommission sollen den Pharmaweltmarkt künstlich stabilisieren und sind klar definiert:

Gesundheitsaussagen über die Heilwirkung von Vitaminen und anderen Naturheilstoffen bei der Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten sollen weltweit verboten und unter Strafe gestellt werden. Die Bestimmungen, was ein Nahrungsmittel ist und was ein Medikament ist, sollen in Zukunft nicht mehr von den Regierungen festgelegt werden, sondern von der Industrie selbst.

Mit Hilfe dieses „Ermächtigungsgesetzes“ soll die Pharmaindustrie die Grenzen ihrer eigenen Märkte nach Belieben ausdehnen können. Derzeit hat die Pharmaindustrie es fertig gebracht, daß in Deutschland 500 mg Vitamin C in Pillenform als Medikament definiert und damit verschreibungspflichtig ist. Daß die Ziege das 30-fache dieser Menge Vitamin C jeden Tag selbst in ihrem Körper produziert, interessiert die Pharmaindustrie nicht. Ginge es nach ihrem Willen, wären schon heute 100 oder gar 50 mg Vitamin C als Medikamente eingestuft.

Die strategischen Ziele von „Codex Alimentarius“

Die Verbreitung von Gesundheitsinformationen über Vitamine, Aminosäuren, Mineralien und andere Naturstoffe zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten soll weltweit verboten werden.

Der Vertrieb von Vitaminen und anderen Naturstoffen, die die willkürlichen und viel zu niedrigen Richtwerte dieser „Codex“-Kommission überschreiten, soll weltweit untersagt werden.

Staaten, die diese Gesetzesvorlage nicht umsetzen und anwenden, sollen mit internationalen Wirtschaftssanktionen bestraft werden.
Da die Pharmaindustrie weiß, daß die Menschen diesen Unfug weder verstehen noch nachvollziehen können, muß er ihnen mit Tarnbegründungen schmackhaft gemacht werden. Zur Tarnung der eigentlichen Absicht, dem Schutz des Weltmarktes an überflüssigen Pharmapräparaten, werden von Seiten der "Codex"-Verantwortlichen Schutzbehauptungen in die Welt gesetzt: So findet auch das "Codex Alimentarius"-Treffen im November diesen Jahres im „Bundesamt für gesundheitlichen Verbraucherschutz“ in Berlin statt. Neben dem sogenannten „Verbraucherschutz“ vor den angeblich „schädlichen Nebenwirkungen“ von Vitaminen wird auch eine angebliche Notwendigkeit zur international einheitlichen Handhabung des Pharmahandels angeführt.

Daß noch nicht einmal die Pharmaindustrie daran glaubt, daß ihnen diese Tarnbegründung abgenommen wird, ist schon daran zu erkennen, daß die "Codex"-Pläne auch eine Bestrafung all derjenigen vorsehen, die sich diesen unsinnigen Plänen widersetzen. Staaten, die die Zensurpläne des Pharmakartells für lebenswichtige Gesundheitsinformationen nicht umsetzen, sollen im Rahmen der Vereinten Nationen mit Wirtschaftssanktionen bestraft werden.

Unsere Antwort darauf: Sprechen Sie mit möglichst vielen Menschen über diese verantwortungslosen Pläne und lassen Sie die Mitglieder der "Codex"-Kommission und Ihre Abgeordneten Ihre Meinung wissen!

Wenn das durchkommt sind wir soweit!

Tacheles-Redaktion Offline

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Beiträge: 77

14.09.2006 08:19
Was sind die Ziele der Codex Alimentarius-Kommission? Antworten
280 Millionen Protestbriefe
14. Januar 2002 Nach 280 Millionen Protestbriefen: Bundesministerium gibt geplantes Verbot von Naturheilverfahren zu
Almelo. Lange hat sich die deutsche Bundesregierung um eine eindeutige Stellungnahme über ein still und leise vorbereitetes Verbot von Naturheilverfahren gedrückt. Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) spricht sich erstmals öffentlich für das Inkrafttreten einer europäischen Direktive zum Verbot von wirksamen Naturheilverfahren aus. Dies ist der Grundtenor einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) zum Thema "Vitamine/hochdosierte Vitaminpräparate" vom 20. November 2001.
Freiwillig kam das Eingeständnis des Ministeriums indes nicht. Erst nach über 280 Millionen Potestbriefen von Menschen aus aller Welt für einen freien Zugang zu wirksamen Naturheilverfahren sah sich das Bundesministerium zu seiner öffentlichen Stellungnahme genötigt. Initiator der beispiellosen Protest-Aktion ist der deutsche Arzt und Wissenschaftler Dr. Matthias Rath. Er ist Begründer der Zellular Medizin. Seit Jahren wirft er der pharmazeutischen Industrie vor, über ihren Einfluss auf gesetzgebende Institutionen lebensrettende Naturheilverfahren für die breite Bevölkerung zu blockieren.
Das Bundesministerium verstrickt sich in seiner Stellungnahme zu Dr. Raths Vorwürfen in undurchsichtigen Aussagen. Zunächst ist zu lesen: "Ein Verbot ist weder geplant, noch durch die gegenwärtige Rechtslage gegeben." Dann, nur ein paar Abschnitte weiter: "Die Festsetzung von Obergrenzen ist aus Gründen des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes erforderlich". Also, was? Kein Verbot und dann doch Beschränkung, sprich Verbot, durch ein europaweites Gesetz!
Grundaussage des fünfseitigen amtlichen Dokuments ist: Wenn etwas wirklich gesund ist, hat das nur ein Arzt zu verschreiben und es darf selbstverständlich nur über Apotheken abgegeben werden. Mit der gleichen skrupellosen Logik ließe sich auch frisches Wasser unter die Rezeptpflicht stellen. Denn Wasser, wie auch Vitamine sind lebenswichtige Bestandteile unserer Ernährung. Dass das so ist, räumt das Ministerium dann auch erstmals in seiner Stellungnahme zu Raths Vorwürfen ein: "Aus wissenschaftlicher Sicht ist die lebensnotwenige Bedeutung von Vitaminen aufgrund ihrer Funktion als Coenzyme bei wichtigen Stoffwechselprozessen unbestritten." Auch, dass "eine gewisse vorbeugende Wirkung hinsichtlich Schäden an Blutgefässen" gegeben ist" muss die Behörde nun zugeben. Die Richtung stimmt. Aber wo bleibt der nächste folgerichtige Schritt, dass alle Menschen auch die Möglichkeit haben, ihre Gesundheit auf diese natürliche und nebenwirkungsfreie Weise zu unterstützen?
Dr. Rath indes aktiviert weiter die gesundheitsbewusste Bevölkerung und fordert Ihrer Unterstützung in der weltweit größten Online- Protestaktion: "Volksentscheid für freien Zugang zu Naturheilverfahren". Ausführliche Informationen zur Online-Kampagne sind im Internet unter unter: www.vitamins-for-all.org zu finden.

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