Dieses wichtige Thema stellt die Tacheles Redakdion zur Diskussion.
Autor
Veronika Widmer
In den Gesprächsforen des Internes beschreiben Eltern die Symptome ihrer Kinder nach der 6-fach Impfung und anderen Impfungen: „Meine Tochter hat seit der 6-flach Impfung, die ihr zum ersten mal im Alter von 6 Monaten verabreicht wurde, Gehirnkrämpfe.“ „Mein zweiter ist leider - positives Gutachten! - durch eine Polio-Impfung schwerst geschädigt. Ich wäre froh, er hätte nur! die Folgen einer Kinderlähmung, die so oft als Warnung im Fernsehen gezeigt wird.“ „Nach einer 6-Fach Impfung mit Hexavac, traten bei unserem fünfmonatigen Sohn nach 4 Tagen epileptische Anfälle auf. Bis zu 10 Stück täglich!!“
Krampfanfälle bis zur Ohnmacht wird häufig von Eltern berichtet, deren Kinder mit dem Impfstoff Hexavac geimpft wurden. Die Ärzte schossen in allen Fällen die Impfung als auslösende Ursache aus.
Im Frühjahr 2001 starben in Deutschland zwei Kinder nach der 6-Fach Impfung. Die Presse hat davon keinerlei Notiz genommen. Die Bevölkerung blieb unaufgeklärt. Am 28. Februar 2003 wurde dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) der vierte Todesfall nach der 6-Fach Impfung gemeldet. Erst jetzt sahen sich die Experten des PEI genötigt, die zulassende Behörde, die European Medicines Evaluation Agenca (EMEA) von den Zwischenfällen zu benachrichtigen und um eine neue Risiko-Nutzen-Bewertung zu bitten.
Am 03.04.2003 wurden vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierungen die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate der Städte über einen weiteren Todesfall in Österreich nach der 6-fach-Impfung unterrichtet. Durch dieses Schreiben wurden die 4 vorangegangenen Todesfälle in Deutschland bekannt. Weiter wurde in Österreich in diesem Schreiben dahingehend aufgeklärt, dass die 6-fach Impfung bei Kleinkindern in derer Familienanamnese Kampfanfälle auftreten, nicht mehr anzuwenden sei. Allerdings unterrichtete das österreichische Bundesministerium die Landeshauptmänner und Landessanitätsdirektoren bereits am 11.04.2003 über das Ergebnis der Expertensitzung der EMEA, die am 08. und 09.04.2003 statt fand: „Die am 03.04.03 verfügte Warnung betreffend die vorläufige Aussetzung der Verwendung von Sechsfachimpfstoffen bei Kleinkinder mit familiärer oder eigener Krampfanamnese ist nicht mehr gültig.“
Am 28.04.03 informiert das PEI Ärzte und Apotheker über einen weiteren Beschluss der EMEA, der am 23. und 25.04.03 getroffen wurde: „Eine Änderung des Nutzen-Risikoprofils der hexavalenten Impfstoffe ist nicht ersichtlich, eine Änderung der Anwendung ist nicht empfohlen......... Der hohe Nutzen überwiegt bei weitem die Risiken der zugelassenen Impfstoffe, inklusive der Sechsfachimpfung....... Ebenso wie das Paul-Ehrlich-Institut stellt der CPMP fest, dass die Todesursache in allen Fällen unklar ist und dass die vorhandenen Daten einen ursächlichen Zusammenhang zur Impfung nicht belegen. Mögliche andere Ursachen der Fälle wären virale Infektionen, Stoffwechselerkrankungen, allergische Reaktionen, Atemwegsstörungen, und der Plötzliche Kindstod (SIDS).“ Das PEI erinnert in diesem Zusammenhang an die seit dem 01.01.01 bestehende Meldepflicht einer über das übliche Ausmaß der Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung. Wenn virale Infektionen, also Viren, diese Todesfälle ausgelöst hätten, müssten diese nachweisbar sein. Dann wäre das nicht eine mögliche, sondern eine tatsächliche Ursache. Und dann müsste von den Verantwortlichen der Gesundheitssysteme das lang geforderte und bisher nicht erbrachte Virus wissenschaftlich nachgewiesen vorgelegt werden können, denn es wurde ja eben aktuell nachgewiesen.
Weiter wird hier wieder der Plötzliche Kindstod als andere Ursache und nicht als Folge einer Impfung suggeriert.
Von den Verantwortlichen der Gesundheitssysteme wird in jüngster Zeit immer wieder betont, dass der Plötzliche Kindstod keine Impffolge sei. Professor Schmitt, Vorsitzender der STIKO, behauptet in der ARD Kontrastsendung am 11.04.02, dass Studien belegen würden, dass der Plötzliche Kindstod bei ungeimpften Kindern ebenso oft vor käme, als bei Geimpften. Diese Studie wurde behauptet, allerdings weder belegt, noch benannt. Dagegen stehen die Impfschadensurteile der Gerichte, beispielsweise das Urteil des Kindes von Frau Helga Rühl, ehemalige Vorsitzende von EfI, und die umfangreiche wissenschaftlichen Ausarbeitungen der Naturwissenschaftlerin Frau Dr. Viera Scheibner.
Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte am 06.05.03, ein Interview mit dem Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts, Professor Löwer. In diesem Interview bestätigt Professor Löwer, dass die Kinder völlig gesund waren und innerhalb von 24 Stunden nach der Impfung überraschend gestorben sind. „Auch die Tatsache, dass bei allen vier (deutschen) Kinder Ödeme im Gehirn festgestellt worden waren, erklärt deren Tod nicht.“
Dass Impfungen Hirnschäden durch Hirnschwellungen verursachen können, konnte nicht mehr abgestritten werden, nachdem Professor Lucksch, Pathologe an der Universität in Prag, in den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts in sieben wissenschaftlichen Arbeiten den Beweis für denZusammenhang der Hirnschäden, die er als postvakzinale Enzephalitis bezeichnete, mit einer vorangegangenen Impfung erbrachte. Was nichts anderes heißt, als dass längst nachgewiesene wissenschaftliche Erkenntnisse, ohne Gegendarstellung und ohne Falsifikation einfach nicht mehr gültig sind.
Auf die Frage des Reporters der Süddeutschen Zeitung, ob Professor Löwer denn sicher sei, dass nicht noch mehr Kinder verstorben sind, äußert er: „Das wissen wir nicht, da Kinder im ersten Lebensjahr aus einer Reihe von Gründen sterben können; Zum Beispiel wegen eines angeborenen Herzfehlers. Wir können nur die bei uns eingehenden Meldungen der Ärzte auswerten. Vernünftige quantitative Aussagen lassen sich damit nicht machen.“ Wenn die Meldungen der Ärzte bezüglich der 6-fach-impfung keine vernünftige Aussagen zulassen, wie sieht das dann bei den Meldungen von Impfproblemen, Impfschäden und Impffolgen der Impfungen allgemein aus? Da muss die Frage doch wohl schon erlaubt sein, auf welcher Basis die Risiko-Nutzen-Analyse erfolgt?
Sowohl der Präsident des PEI, wie auch das Informationsschreiben des PEI an die Ärzte betonen, die Ärzte sollten ein besonderes Augenmerk auf die Meldung von Komplikationen, zeitnah mit Impfungen legen. Das Paul-Ehrlich-Institut macht in diesem Zusammenhang auf die Meldepflicht eines Verdachtes einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung aufmerksam. Wie genau und ernst diese Meldepflicht genommen wird, zeigt das Beispiel eines Vaters, der in einem österreichischen Internet-Forum berichtet, dass die bis heute andauernden Probleme nach einer Impfung seines Sohnes am 10.12.01 keiner der behandelnden Ärzte gemeldet hätte. Und das, obwohl bei jedem der vielen Untersuchungen des Kindes von den Eltern darauf hingewiesen wurde. In dem Elternbericht schreibt der Vater am 14.04.2003, dass sein Kind 2 Tage nach der zweiten Hexavac Impfung begann zu fiebern, zu krampfen und anschließend zwei Wochen im Krankenhaus intensiv versorgt werden musste, davon fünf Tage im künstlichen Tiefschlaf. Fieberschübe alle paar Wochen sind bis heute die Folge.
"Jedes Kind hat das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit",
steht in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes! Wie mit den Rechten der Kinder umgegangen wird, wenn dagegen ein Millionengeschäft steht, sieht man überdeutlich an den jüngsten Todesfällen nach der 6-Fach Impfung. Die bis zum 06.05.03 in Deutschland gerade mal eine Pressenotiz wert waren. Wie ist es möglich, dass Ereignisse, die eine Schlagzeile hergeben würden, von der gesamten Presse ignoriert werden? Wie groß ist der Einfluss der pharmazeutischen Industrie auf unsere sogenannte freie deutsche Presse? Wie frei ist diese Presse mittlerweile noch im Industriezeitalter, in dem jeder ein Stück vom Werbekuchen und den Gewinnvorträgen haben möchte. Haben deutsche Journalisten keine Gewissen mehr?
Die offizielle Meldung der Medien zu dem Todesfall des österreichischen Mädchens nach der 6-Fach Impfung: Ein 18 Monate altes Kleinkind aus St. Veit/Glan ist nach einer Mehrfachimpfung gestorben. Ein Zusammenhang mit der Impfung ist bisher nicht bewiesen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
In dem Beipackzettel des 6-Fach Impfstoffes HEXAVAC, Aventis Pasteur MSD, ist unter 4.2 Dossierung, Art und Dauer der Anwendung und 4.4 Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung beschrieben: „Dieser Impfstoff sollte Neugeborenen, Heranwachsenden oder Erwachsenen nicht verabreicht werden.“ Wie aber aus den Elternberichten zu ersehen ist, wurden Säuglinge mit dem Impfstoff Hexavac geimpft. Und dennoch wird der Zusammenhang der Todesfälle und der Schäden mit der Impfung von den Verantwortlichen leichtfertig zurückgewiesen.
Bei der Einschränkung des Beipackzettel, bezüglich des Alters der Impflinge darf man sich fragen, wem kann dann der Impfstoff verabreicht werden? Mit dieser Formulierung hat sich der Impfstoffhersteller möglichen Impfschadenforderungen komplett entzogen. Total unverständlich ist es für jeden vernünftig denkenden Menschen, wie ein Impfstoff mit dieser Einschränkung des Anwendungsbereiches zugelassen werden kann. Wo hört der Säugling auf und wo fängt der Heranwachsende an, wo hört der Heranwachsende auf und wo fängt der Erwachsene an?
Dr. Wolfgang Maurer schreibt in einem Forum: „Dass Hexavac Neugeborenen, heranwachsenden und Erwachsenen nicht verabreicht werden darf, ist schlicht der Tatsache zu verdanken, dass keine klinischen Studien in diesen Altersgruppen vorliegen.“
Darf man daher die Verimpfung des Impfstoffes als Großversuch innerhalb der Bevölkerung verstehen? Und das mit Billigung der Impfstoff zulassenden Behörde, der Impfstoff empfehlenden Behörde, sowohl in Deutschland dem Robert-Koch-Institut, als auch der europäischen European Medicines Evaluation Agenca.
Unter 4.8 Nebenwirkungen sind unter anderem Enzephalitis und Krampfanfälle, anhaltendes, unstillbares Schreien und Fieberkrämpfe beschrieben, allerdings mit dem Einwand: „ ...konnte jedoch in vielen Fällen kein direkter Zusammenhang mit dem Impfstoff hergestellt werden.“
Quellen: Süddeutsche Zeitung. Neue Vorarlberger Tageszeitung.Information für Ärzte und Apotheker vom PEI. Beipackzettel des Impfstoffes HEXAVAC. Obduktionsbericht eines verstorbenen Säuglings Schreiben vom österreichischen Bundesministerium, Dr. Hrabcik, am 11.04.03. Schreiben vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierungen, Dr. Haselhofer, vom 03.04.03. Ravi Roy, Homöopathischer Ratgeber.
ZDF - MonaLisa - 18.03.2005
"Todesfälle ohne Erklärung
Nach der Einführung sterben im Zeitraum von gut zwei Jahren fünf Kinder. Vier in Deutschland, eins in Österreich, Rebekka. Allen gemeinsam: sie und die anderen vier Kinder starben innerhalb von 24 Stunden nach der Impfung und alle hatten eine Hirnschwellung. Dazu Prof. Dr. Johannes Löwer vom Paul-Ehrlich-Institut, der obersten Behörde in Deutschland für die Prüfung von Impfstoffen: "Ich kann die Fälle nicht erklären, es gibt keine medizinische Erklärung, auch die Erklärung, dass es der Impfstoff ist, ist nicht überzeugend, trotzdem machen diese Fälle uns natürlich Sorgen."
Das Paul-Ehrlich-Institut meldet die Todesfälle an die EMEA, die europäische Arzneimittelagentur, die die Mittel zugelassen hat. Kurz darauf antwortet die EMEA: Es sei kein Zusammenhang zwischen den Todesfällen und den Impfstoffen belegbar, sie empfiehlt die unveränderte Anwendung der beiden Sechsfachimpfstoffe.
Zusammenhang befürchtet
Mittlerweile spricht die deutsche Behörde von 33 Todesfällen, die in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Sechsfachimpfung stehen. Schwierig bei der Suche nach der Todesursache: Bei den meisten Kindern fiel die Impfung in ein Alter, in dem auch der plötzliche Kindstod auftritt, ob also zeitlicher Zufall oder tatsächlich ein Zusammenhang mit der Impfung, weiß man nicht.
Prof. Dr. Randolph Penning vom Institut für Rechtsmedizin der Universität München befürchtet, dass es diesen Zusammenhang geben könnte. Er allein hat sechs Fälle aus Südbayern obduziert und fand bei allen eine auffällige Hirnschwellung: "Dazu haben wir festgestellt, dass sie ein ungewöhnlich festes Gehirn hatten. Ein ungewöhnlicher Befund, denn normalerweise haben wir bei einer Säuglingssektion weiches Gehirngewebe, da es noch im Wachstum ist. Hier war es auffällig fest. Beim dritten Fall war uns klar: Da muss ein Zusammenhang sein."
Anmerkung: Professor Penning war einer der Gutachter, der Stefan Herzog, dessen Tochter Laura nach der Sechsfachimpfung verstorben ist, einen Erstickungstod nachweisen wollte und dafür gesorgt hat, dass der Vater des verstorbenen Säuglings Laura 8 Monate in Untersuchungshaft saß.
Ob Laura einer der 33 Fälle ist, bleibt fraglich. Fraglich bleibt somit auch, ob diese 33 Fälle nur die Fälle sind, bei denen nicht ein anderer Zusammenhang konstruiert werden konnte.
Artikel aus dem Zwei-Monatsmagazin, klein-klein-verlag, 2-2005
Tod nach der Sechsfachimpfung
(vebo) Immer mal wieder wendet sich die allgemeine Presse an uns und bittet um Infos. Zuletzt bekamen wir ein E-Mail von Frau Schreiber, die für Monalisa über die Sechsfachimpfung recherchierte. Frau Scheibner fragte konkret nach Adressen von Impfschadensfällen durch die Sechsfachimpfung. Wir haben Frau Scheibner mitgeteilt, dass wir es ethisch nicht für vertretbar halten, Impfschadensfälle vor die Kamera zu zerren. Wir haben Monalisa allerdings darauf aufmerksam gemacht, dass eine korrekte und umfassende wahrheitsgemäße Impfaufklärung für die breite Bevölkerung wichtig wäre und dass wir gerne bei der Recherche unterstützen, Hinweise und Fakten mit deren Quellen zur Verfügung stellen.
Mit dieser Antwort erhielt Monalisa bereits umfangreiches Infomaterial, in dem diverse Aussagen und Zusammenhänge aufgezeigt und mit den Quellen belegt wurden.
Die Monalisa-Sendung
Was am 20.03.2005 im ZDF gesendet wurde, war eine übliche Sendung zum Impfen und begann mit einem Todesfall nach der Sechsfachimpfung. Effekthascherei auf Kosten von Betroffenen lockt eben vor den Fernseher. Tatsächliche kritische Impfaufklärung kam auch in der Sendung Monalisa nicht vor.
Professor Löwer, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts, bekam die Gelegenheit seine allseits bekannte Meinung zu wiederholen: „Ich kann die Fälle nicht erklären, es gibt keine medizinische Erklärung, auch die Erklärung, dass es der Impfstoff ist, ist nicht überzeugend, trotzdem machen diese Fälle uns natürlich Sorgen.“
33 Todesfälle nach der Sechsfachimpfung geben die deutschen Behörden mittlerweile zu, doch „bei den meisten Kindern fiel die Impfung in ein Alter, in dem auch der plötzliche Kindstod auftritt, ob also zeitlicher Zufall oder tatsächlich ein Zusammenhang mit der Impfung, weiß man nicht,“ so die Aussage von Monalisa.
Dass der Plötzliche Kindstod viele Jahre als Impfschaden bzw. Impffolge anerkannt war und dass es dementsprechende Gerichtsurteile gab, wurde von Monalisa nicht bekannt gegeben.
Professor Dr. Randolph Penning vom Institut für Rechtsmedizin der Universität München, unseren Lesern als Gutachter im Fall Herzog bekannt, befürchtet laut Monalisa nun plötzlich, dass es diesen Zusammenhang geben könnte. Im Fall Herzog verfolgte er unerbittlich und ohne eindeutige Nachweise die Meinung, dass das Kind durch den Vater erstickt wurde. Unermessliches Leid brachte Professor Penning über die Familie von Stefan Herzog, der am 17.01.2005 nach ca. 2,5 Jahren vor dem Landgericht in Deggendorf freigesprochen wurde.
Nun gibt Professor Penning bekannt, dass er allein aus Bayern 6 Todesfälle nach der Sechsfachimpfung obduziert hatte und bei allen eine auffällige Hirnschwellung feststellte.
Dass eine Hirnschwellung im Säuglingsalter eine Folge von Impfungen ist, ist in der medizinischen Wissenschaft seit Anfang des 20. Jahrhunderts bekannt. Dass Impfungen Hirnschäden verursachen, konnte nicht mehr abgestritten werden, nachdem Prof. Lucksch, Pathologe an der Universität in Prag, in mehreren wissenschaftlichen Arbeiten den Beweis für den Zusammenhang der Hirnschäden mit einer vorangegangenen Impfung erbracht hatte.
Weiter stellte Professor Penning in den oben genannten Fällen fest: „Dazu haben wir festgestellt, dass sie ein ungewöhnlich festes Gehirn hatten. Ein ungewöhnlicher Befund, denn normalerweise haben wir bei einer Säuglingssektion weiches Gehirngewebe, da es noch im Wachstum ist. Hier war es auffällig fest. Beim dritten Fall war uns klar: Da muss ein Zusammenhang sein.“
Nicht nur aus Bayern, sondern auch aus den übrigen Ländern in Deutschland und aus dem europäischen Ausland sind mittlerweile Impfschadensfälle und Todesfälle nach der Sechsfachimpfung bekannt. Für die deutschen Behörden sind diese Ereignisse allerdings kein Grund die Sechsfachimpfung vom Markt zu nehmen. Professor Löwer argumentiert Monalisa gegenüber:
„Wenn die Impfstoffe vom Markt genommen werden, werden wir nie eine Antwort darauf bekommen, ob irgend etwas im Zusammenhang mit diesem Impfstoff aufgetreten ist. Wenn sie vom Markt genommen sind, sind sie vom Markt, und es werden keine zusätzlichen Erkenntnisse dazu gewonnen. Die Frage ist, ob wir zusätzliche Erkenntnisse haben wollen oder ob wir nicht aus Vorsichtsgründen diese Stoffe vom Markt nehmen. Das muss man dagegen abwägen.“ Das sind öffentlich bekannt gegebene Menschenversuche in der deutschen Bevölkerung!
Die beiden deutschen Hersteller der Sechsfachimpfstoffe sehen allerdings immer noch keinen Handlungsbedarf, solange die European Medicines Evaluation Agenca (EMEA) die Impfstoffe für unbedenklich erklärt. Einer der beiden Hersteller hat nachträglich im Beipackzettel des Impfstoffs die Hirnschwellung in die Liste der Nebenwirkungen aufgenommen. Für uninfor-mierte Eltern ist das allerdings kein Schutz vor einem Impfschaden.
Die Monalisa-Sendung, wie die Kontraste-Sendung auch, ist in der deutschen Bevölkerung als unerschrockene und wahrheitsgemäß berichtende Reportage bekannt. Vor einer wahrheitsgemäßen und umfassend aufklärenden Berichterstattung über Impfungen kneift Monalisa ebenso, wie Kontraste im April 2002 gekniffen hat. Die Pharmaindustrie hat also auch diese Sendereihen im Griff.
Wie lange sich die deutschen Oberbehörden und das deutsche Gesundheitswesen die Ignoranz noch erlauben können, dass gesunde Säuglinge einem Todesrisiko ausgesetzt werden, indem mit dem Wissen um die Gefahren der Impfstoffe Impfungen empfohlen werden, liegt zuletzt auch an den Journalisten und der Bevölkerung, die darum wissen.
Hinweis: Weitere Ausführungen zu den Sechsfachimpfungen und den Hintergründen des schulm. Wissens finden sie in dem Buch: Impfen –eine Entscheidung, die Eltern treffen. Die hier angesprochene Kontraste-Sendung aus dem Jahr 2002 wurde in der Infobroschüre Nr. 2: Masern ausführlich behandelt.
Artikel aus dem Zwei-Monatsmagazin, klein-klein-verlag, 3-2005
Ärzte missachten öffentlich die staatliche Ordnung
und die Rechtsprechung des BGH
(kk) Die Rosenheimer Ärzte hatten sich im OVB öffentlich darüber empört, dass Patienten vor Impfungen von den Ärzten Aufklärung verlangten. „Seither meldeten sich zahlreiche Patienten bei ihren behandelnden Ärzten und forderten Aufklärung. (...) Viele wollten sich, so der Vorsitzende des Ärztlichen Kreisverbandes Rosenheim, Dr. med. Simon Weber, beispielsweise auch nicht mehr gegen Grippe impfen lassen.“
In einer beispiellosen Offenheit erklärt hier ein Amtsträger einer Ärztekammer die Absichtshandlung des sog. informatorischen ärztlichen Kunstfehlers. In der Sprache der Staatsrechtler gehört eine Ärztekammer der „staatlichen Gewalt“ an. Sie übt hoheitliche Aufgaben aus. Ihre besondere Aufgabe ist es sicherzustellen, dass Ärzte die rechtlichen, gesetzlichen, naturwissenschaftlichen und medizinwissenschaftlichen Anforderungen, die an eine ärztliche Tätigkeit gestellt sind, beachten und nicht verletzen.
Die staatliche Gewalt, die Bayerische Ärztekammer, erklärt hier öffentlich ihre vorsätzliche Missachtung der gefestigten Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Erfordernis der Aufklärung vor Impfeinwilligung:
Eine Impfung ohne zuvor erfolgter Risikoaufklärung erfüllt immer, da mit einer Spritze mit Giftstoffen durchgeführt, den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 a StGB), bei deren Kenntnisnahme das Gesetz die Staatsanwaltschaft zum Tätigwerden verpflichtet..
Artikel aus dem Zwei-Monatsmagazin, klein-klein-verlag, 3-2005
Der Tod von Kindern
als Folge der durch die Justiz gesicherten Straftaten
(kk) Zum Zeitpunkt Verhandlung am 9.12.2002, lagen dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das ab dem 1.1.2001 aufgrund des IfSG zur Entgegennahme der Meldungen von Impfschadensverdachtsfällen zuständig ist, schon vier Meldungen von Fällen vor, in denen Babys bzw. Kleinkinder innerhalb von 24 Stunden nach der Sechsfachimpfung plötzlich gestorben sind.
Aufgrund der gefestigten Rechtssprechung des BGH bestand spätestens zu diesem Zeitpunkt für jeden Arzt, vor Durchführung der Sechsfachimpfung, eine Warnpflicht gegenüber den Eltern.
Schon lange vorher hatte der BGH (BGHZ 126, 386) festgestellt, dass auch schon sehr niedrige Zwischenfallsquoten eine Warnpflicht durch den Arzt begründen. Zu den Aufgaben der Ärztekammern als staatliche Gewalt zählt es auch, bei Kenntnisnahme gegen Ärzte einzuschreiten, die vor Impfungen ihrer Aufklärungs- und ggf. ihrer Warnpflicht nicht nachkommen.
Auch das war der StA Traunstein und Richter Polzer bekannt, als sie am 9.12.2002 den gerichteten Auftrage der Bayerischen Ärztekammer, Ärztlicher Kreisverband Rosenheim ausführten, u. a. zu dem Zwecke, zu sichern, dass die Ärzte ihrer Aufklärungs- und ggf. Warnpflicht vor Impfungen nicht nachkommen, dass die Ärzte die freiheitlich demokratische Grundordnung, die insbesondere dem Schutz des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit dient, mit Füßen treten und zertreten dürfen
Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Instituts
Stellungnahme der EMA
Weiterführnde Literatur + Infos finden Sie auf der Webseite:
www.klein-klein-verlag.de
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